Im Inland lassen Sie einen Garantiefall einfach bei Ihrem Händler beheben – alles Weitere erledigt dieser gerne für Sie. Sollte Ihr Händler zu weit weg vom Schadenort sein – kein Problem! Sie melden den Garantiefall der 24-Stunden- Garantiehotline und können dann die Reparatur in jeder Kfz-Meisterwerkstatt ausführen lassen – in ganz Europa.
FAIRE KOSTENERSTATTUNG
Die Gebrauchtwagengarantie erstattet bei Reparaturen die vollen Lohn- und Materialkosten, selbstverständlich auch dann, wenn Ihr Fahrzeug mehrfach Schäden erleidet. Erst ab einer Gesamtlaufleistung von mehr als 50.000 km leisten Sie – nur bei den Materialkosten – einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil. Zu näheren Einzelheiten informiert Sie gerne Ihr Händler.
Für Ihren Reparaturkostenschutz müssen Sie nichts weiter tun, als die vom Hersteller Ihres Autos vorgeschriebenen Wartungsintervalle bedingungsgemäß durchführen zu lassen.
Erfahren Sie hier alles zur GSG Gebrauchtwagengarantie.