Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung – Was ist im Schadenfall zu tun?

 

Als Händler von gebrauchten Fahrzeugen unterliegen wir gegenüber unseren Privatkunden selbstverständlich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

Doch was ist die Gewährleistung, welchen Umfang haben die Leistungen und wie müssen Sie sich als Kunde verhalten, um diese Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können? Um Ihnen eine reibungslose Regulierung eines Gewährleistungsfalls bieten zu können, müssen Sie folgende Punkte beachten._

 

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Etwaige Mängel oder Defekte müssen immer beim Händler reklamiert werden, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde

Der Umfang der Gewährleistung beinhaltet in der Regel das gesamte Fahrzeug.  Ausgenommen hiervon sind lediglich Verschleißteile und Zubehör. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Liste am Ende der Seite.

 

Melden Sie uns sofort den Schaden

Setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, sollte Ihnen ein Mangel oder ein Defekt auffallen oder ein Schaden auftreten. Wir werden das weitere Vorgehen mit Ihnen koordinieren.

Jegliche Reparatur, die Sie ohne Absprache und ohne Freigabe von uns durchführen lassen, erfolgt ausschließlich auf Ihre Rechnung.

Die Firma Autowelt Neuwied übernimmt keine Kosten, die durch Fremdreparaturen entstehen, welche nicht mit uns vereinbart wurden.

 

Jeder Schaden muss schriftlich eingereicht werden.

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter und beantworten Ihre Fragen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir nur Mängel beheben können, die uns schriftlich eingereicht wurden. Zu diesem Zweck senden Sie uns einen Fax, eine E-Mail oder ein Postbrief zu. Sie können uns auch gerne direkt über unser Online-Formular kontaktieren. Wichtig sind dabei die genaue Beschreibung des Mangels und das Kaufdatum auf Ihrem Kaufvertrag.

 

Wir garantieren die Reparaturdurchführung im Rahmen der Gewährleistungspflicht

Jeglicher gemeldete Mangel, der unter die Gewährleistung fällt, wird von uns unentgeltlich für Sie behoben. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, Ihr Fahrzeug zu uns zu bringen, können wir einen Abhol- und Rücklieferungsservice vereinbaren. Ein gemeldeter Mangel darf bis zu dreimal von uns nachgebessert werden.__

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Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer (Autowelt Neuwied) für den sach- und mängelfreien Zustand der gehandelten Ware einsteht. Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar machen (sogenannte „verstecke Mängel“).

Eine „Gewährleistung“ ist in Deutschland gesetzlich vorgegeben und geregelt. Der Verkäufer oder Händler kann weder die Dauer bestimmen, noch kann er festlegen, was die Gewährleistung beinhaltet. Eine Gewährleistung ist für die Dauer von 24 Monaten gesetzlich vorgeschrieben. Sie geht nicht vom Hersteller aus, sondern besteht immer zwischen Händler und Kunde. Bei gebrauchten Produkten kann die Gewährleistung auf 12 Monate verringert werden, sofern dies im Kaufvertrag festgehalten wird.

Sollte innerhalb der ersten 6 Monate ein Schaden auftreten, liegt die Beweislast beim Händler. Das bedeutet, dass er nachweisen muss, dass der Mangel oder Defekt bei der Auslieferung (Gefahrenübergang) nicht vorhanden war. Ab dem siebten Monat muss jedoch der Kunde dem Händler beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat.